Nach dem Vorbild anderer Städte führt nun auch die Stadt Frankfurt am Main die Bändchen-Regelung für die 2G-Kontrolle im Einzelhandel ab Montag, 27. Dezember, einführen. Das Ziel ist es, den Zugang zu Geschäften für Geimpfte oder Genesene einfacher zu gestalten, wodurch wiederum der Einzelhandel unterstützt werden soll. Zudem gibt es eine Entlastung, da die Kontrolle der 2G-Nachweise gerade für kleinere Geschäfte eine enorme Herausforderung darstellen. Bekommen können das Bändchen alle Kundinnen und Kunden, die durch eine Legitimierung nach der Coronaschutzverordnung Zutritt in eine Verkaufsstätte haben. Das Tragen des Bändchens ist natürlich freiwillig, Daten werden nicht erfasst. Der Geltungsbereich gilt an allen beteiligten Verkaufsstätten im Stadtgebiet. Um einen möglichen Missbrauch vorzubeugen, werden die Bändchenfarben wöchentlich wechseln.
„Ich bin dankbar und froh, dass der diesjährige Weihnachtsmarkt durch eine Balance aus enger behördlicher Abstimmung, einem tragbaren Hygienekonzept und dem Zusammenwirken aller beteiligten Akteure durchgeführt werden konnte. Die initiierte Weihnachtsbeleuchtung auf der Zeil trug zudem zu einem schönen Innenstadt-Erlebnis bei. Es ist keine leichte Situation für Gesellschaft und Wirtschaft. Die Corona-Pandemie ist in der Winterzeit wieder akuter und bedrohlicher denn je geworden. Gerade jetzt ist es daher ganz besonders wichtig, Zuversicht, Mut und Zusammenhalt auszustrahlen. Aktuell gilt es dem stationären Handel in der Innenstadt und in den Stadtteilen, der bis zu 50 Prozent Umsatzrückgang hatte, pragmatisch und schnell zu helfen. Ich freue mich daher, dass uns als Stadt Frankfurt am Main die Einführung der praktikablen 2G-Bändchen-Lösung endlich gelungen ist. Damit sorgen wir dafür, dass lange und enge Warteschlangen vor den Geschäften zum Jahresende weitgehend vermieden werden und auch das neue Jahr hoffentlich mit einem befreiten, weitläufigen und sicheren Shoppingerlebnis beginnt“, sagt Oberbürgermeister Peter Feldmann. „Ich bedanke mich ganz ausdrücklich für die dezernatsübergreifende Zusammenarbeit, beim Stadtmarketing/Citymarketing, der Wirtschaftsförderung, beim Handelsverband Hessen, der IHK Frankfurt und den teilnehmenden Händlern für die enge Absprache bei der Umsetzung“, ergänzt Feldmann.
Wichtig zu wissen: Trotz der einmaligen Kontrolle bei der Ausgabe der Bändchen können jederzeit wieder Kontrollen des 2G-Status durchgeführt werden, auch um Missbrauch zu unterbinden. Unterstützt werden die Kontrollen durch das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt. Ordnungs- und Sicherheitsdezernentin Annette Rinn erklärt: „Ich freue mich, dass es auch für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit geben wird, unkompliziert Geschäfte und Einrichtungen zu besuchen, in denen die 2G-Regel gilt. Nichtsdestoweniger muss klar sein, dass gültige Impfnachweise und Personalausweise mitgeführt werden müssen, da es trotz der Bändchen-Regelung auch Kontrollen durch die Stadtpolizei geben kann.“
FAQs:
Wo sind die Ausgabestellen und wann haben diese geöffnet?
• Tourismus Information am Römerberg
Römerberg 27, 60311 Frankfurt am Main
• C&A
Zeil 48, 60313 Frankfurt am Main
• Galeria
Zeil 116 - 126, 60313 Frankfurt am Main
• P&C
Zeil 71-75, 60313 Frankfurt Am Main
• MyZeil
Zeil 106, 60313 Frankfurt am Main
Die Öffnungszeiten orientieren sich an den Öffnungszeiten der jeweiligen Geschäfte.
Wie erhält man ein 2G-Bändchen?
Nach der einmaligen Vorlage eines gültigen 2G-Nachweises an einer oder mehreren Ausgabestellen, erhalten Kundinnen und Kunden das 2G-Bändchen
Wie lange sind die Bändchen gültig?
Die Bändchen sind eine Woche lang gültig (wöchentlicher Farbwechsel).
Ersetzt das Bändchen den Impf- oder Genesenennachweis?
Das Bändchen ersetzt nicht den tatsächlichen Impf- bzw. Genesenennachweis, dieser muss
zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument im Original mitgeführt werden.