Nachdem Frankfurt seit dem 16. August in der Inzidenzstufe >50 des hessischen Präventions- und Eskalationskonzepts liegt – auch wenn die 7-Tage-Inzidenz in Frankfurt am Donnerstag,19. August, laut den Angaben des Robert Koch-Instituts bei 49,5 Fällen/100.000 Einwohnern liegt – gelten ab Freitag, 20. August, in einigen Bereichen wieder schärfere Corona-Regelungen.
Besonders in der Altersgruppe der 20 bis 39-Jährigen liegt der Anteil der Fallmeldungen seit einigen Wochen stabil bei etwa 50 Prozent und auch der Anteil der reiseassoziierten Fälle unter allen Neuinfektionen ist zuletzt erkennbar angestiegen. Dieser dürfte in den kommenden 14 Tagen noch einmal deutlich ansteigen. Erwartungsgemäß gibt es bei insgesamt diffusem Infektionsgeschehen in der Bevölkerung und ansteigenden Fallzahlen auch kleinere lokal begrenzte Ausbruchsgeschehen.
Ab Freitag gelten deshalb in Frankfurt verschärfte Einschränkungen unter anderem in den Bereichen Gastronomie, Veranstaltungen und Kultur. Diese Regelungen, die über die Bestimmungen der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen hinausgehen, werden mit der siebten Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main angeordnet.
In folgenden Bereichen gelten ab dem kommenden Freitag laut Allgemeinverfügung verschärfte Regelungen:
1. Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangebote, wie beispielsweise Theater, Opern, Kinos und Konzerte (einschließlich private Feiern in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen)
a) mit mehr als 25 Personen (einschließlich geimpfter und genesener Personen): sind zulässig (in geschlossenen Räumen maximal 250 und im Freien maximal 500)
b) mit höherer Teilnehmerzahl: wenn die zuständige Behörde ausnahmsweise bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen eine höhere Teilnehmerzahl gestattet;
c) geimpfte oder genesene Personen werden bei der Teilnehmerobergrenze von 250 bzw. 500 nicht eingerechnet
2. Negativnachweis (geimpft, genesen oder negativ getestet) erforderlich:
· zum Einlass in Einrichtungen der Behindertenhilfe;
· zum Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten (einschließlich private Feiern in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen) bei mehr als 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (einschließlich geimpfter und genesener Personen);
· zum Einlass in Innenräume von Kultur- oder Freizeiteinrichtungen sowie Sportstätten (insbesondere Fitnessstudios, Hallenbäder, Saunen, Sporthallen, Tierparks, Zoos, Botanischen Gärten und Freizeitparks); nicht jedoch für Leistungs- und Spitzensport;
· zum Einlass in Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie zum Aufenthalt in Wettvermittlungsstellen;
· zum Einlass in Publikumsbereiche der Innengastronomie (ausgenommen sind Betriebsangehörige in Betriebskantinen);
· auch bei längeren Aufenthalten (Hotels und Übernachtungen) und zwar zweimal pro Aufenthaltswoche (ein Test bei Anreise ist zusätzlich durch die Landesverordnung zwingend vorgeschrieben)
· bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen
3. Maskenpflicht in sämtlichen Gedrängesituationen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann.
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen.
Sofern die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 50 sinkt, wird unverzüglich die Aufhebung der Allgemeinverfügung geprüft.
Das Gesundheitsamt appelliert weiterhin an alle Frankfurterinnen und Frankfurter, sich an die AHA-L-Regeln zu halten und die niederschwelligen Impfangebote wahrzunehmen. Im Impfzentrum in der Festhalle kann jeder ab zwölf Jahren und unabhängig vom Wohnort täglich zwischen 9 und 18 Uhr ohne Termin zum Impfen kommen. Darüber hinaus finden auch weiterhin Sonder-Impfaktionen im Stadtgebiet statt. Weitere Informationen unter: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/gesundheitsamt/informationen-zum-neuartigen-coronavirus-sars-cov-2/sonderimpfaktionen