Es war ja zu erwarten, dass die Infektionszahlen nach den Feiertagen wieder steigen. Das ist überall in Deutschland zu beobachten – in Frankfurt aber ganz besonders. Hier steigen die Werte Tag für Tag deutlich an – am Donnerstag auf 409,2 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Damit lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Donnerstag deutlich über dem Wert vom Vortag (378,1). Seit Jahresbeginn ist der Inzidenzwert um nahezu 50 Prozent gestiegen. Und eine Entspannung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Es wird erwartet, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Tagen noch fortsetzen wird.
So wird Frankfurt am Freitag, 7. Januar, den dritten Tag hintereinander über der Hotspot-Grenze von 350 Neuansteckungen je 100.000 Einwohner und sieben Tagen liegen. Damit greifen am Samstag, 08.01., die in der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen festgelegten Verschärfungen.
Was bedeutet das im Einzelnen? Zum einen wird die Maskenpflicht ausgeweitet und gilt in festgelegten Bereichen der Innenstadt (siehe unten). Auch wird an bestimmten Plätzen ein Alkoholverbot erlassen. Bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum gilt ab Samstag bei mehr als zehn Teilnehmenden im Innenbereich 2G+ (geimpft oder genesen plus Test oder Auffrischimpfung) und im Außenbereich 2G (geimpft oder genesen). Prostitutionsstätten müssen wieder geschlossen werden.
Wichtig sei, so Gesundheitsdezernent Stefan Majer, dass sich alle weiter an die AHA-Regeln halten: „Abstand halten, Hände waschen, Maske tragen – was zu Anfang der Pandemie richtig war, gilt heute immer noch. Mit diesen einfachen Regeln verlangsamen wir die Verbreitung des Virus. Das ist in Zeiten steigender Inzidenzen noch wichtiger als sonst.“ Gerade in Innenräumen sowie in Situationen, in denen kein ausreichender Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist das Tragen einer medizinischen (OP-)Maske oder einer FFP2-Maske besonders wichtig. Allerdings – und es ist traurig, dass dies nach fast zwei Jahren Pandemie immer wieder gesagt werden muss - helfen diese wenig, wenn sie nicht richtig über Mund UND Nase getragen werden.
„Nach wie vor ist es wichtig, das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht zu unterschätzen. Momentan sehen wir steigende Fallzahlen, die mutmaßlich mit der Omikron-Variante zusammenhängen. Das Tragen einer Maske ist und bleibt ein wirksamer Schutz gegen Ansteckung und ist daher gerade momentan unerlässlich“, sagt Dr. Peter Tinnemann, Leiter des Frankfurter Gesundheitsamtes. „Neben den AHA-Regeln ist die Impfung ein Schutz vor einem schweren Verlauf. Im Impfzentrum und bei den städtischen Sonderimpfterminen gibt es zahlreiche freie Termine – auch kurzfristig. Schützen Sie sich und andere.“
Eine Übersicht zum städtischen Impfangebot und den Sonderimpfterminen findet sich im Internet unter frankfurt.de/coronaimpfung.
Das Impfzentrum an der Messe hat täglich von 7 bis 21 Uhr geöffnet.
Terminvereinbarungen für Personen ab zwölf Jahren: www.terminland.de/impf-frankfurt/online/Impfzentrum_Messe_Impfung_ab_12_Jahre
Terminvereinbarungen für Kinder ab fünf bis elf Jahren: www.terminland.de/impf-frankfurt/online/Impfen_Kinder_unter_12_Impfzentrum
Die Inzidenz sowie die Fallzahlen in Frankfurt am Main stellt das Gesundheitsamt Frankfurt unter frankfurt.de/corona-aktuell bereit.
Die Maskenpflicht gilt in folgenden Bereichen der Innenstadt:
In Einkaufszentren und auf diesen Straßen und Plätzen:
a) Zeil einschließlich der Hauptwache und der Konstabler Wache, Liebfrauenstraße und Liebfrauenberg, Ziegelgasse einschließlich dem der Öffentlichkeit gewidmeten westlichen Vorplatz der Kleinmarkthalle, Neue Kräme, Paulsplatz und Römerberg, Große Bockenheimer Straße, Biebergasse, Goethestraße und Schillerstraße;
b) Kaiserstraße und Kaisersack;
c) Leipziger Straße von der Adalbertstraße bis zur Basaltstraße;
d) Bergerstraße vom Bornheimer Fünffingerplätzchen (Ringelstraße) bis zur Höhenstraße;
e) Königsteiner Straße von der Kasinostraße/dem Dalbergkreisel bis zur Bolongarostraße.
Als Grenze aufgeführte Straßen sind bis zur Straßenmitte in den Bereich einbezogen.
Das Alkoholverbot gilt an folgenden Plätzen:
Grünflächen: Grüneburgpark, Günthersburgpark, Anlagenring (Wallanlagen), Grünflächen des Mainufers beidseits (Nord- und Südseite) zwischen Friedensbrücke und Osthafenbrücke einschließlich Hafenpark, Bruno-Asch-Anlage, Bereich des Goetheturms, Kurfürstenplatz
Straßen und Plätze: Friedberger Platz, Luisenplatz, Matthias-Beltz-Platz, der Kalbächer Gasse, Großen Bockenheimer Straße und der Biebergasse bis einschließlich Hauptwache, Opernplatz, Liebfrauenberg mit Vorplatz der Kleinmarkthalle, Schäfergasse, Kaiserhofstraße, Bockenheimer Landstraße ab Niedenau in Richtung Opernplatz, Kettenhofweg ab Niedenau in Richtung Alte Oper, Kaisersack, Kaiserstraße, Bahnhofsvorplatz, Taunusstraße, Münchener Straße, Elbestraße, Moselstraße, Niddastraße, Allerheiligenstraße, Zeil/Konstablerwache, Rathenauplatz, Goetheplatz, Rossmarkt, Römerberg, Paulsplatz und der Neuen Altstadt, Schönplatz, Berger Straße von Friedberger Anlage bis Einmündung Gronauer Straße mit Merianplatz, Bornheimer Fünffingerplätzchen und Bornheimer Uhrtürmchen, Höchster Bahnhof mit Vorplatz/
Bruno-Asch-Anlage, Königsteiner Straße im Bereich der Fußgängerzone, Schweizer Platz, Südbahnhof mit Vorplatz und Diesterwegplatz, Galluswarte, Leipziger Straße
Alt-Sachsenhausen mit der Großen Rittergasse, Kleinen Rittergasse, Frankensteiner Straße, Paradiesgasse mit Paradieshof, Klappergasse, Neuer Wall, Affentorplatz
Ausgenommen hiervon ist der Konsum von alkoholischen Getränken im Bereich von Gaststätten einschließlich deren Außengastronomie während der jeweiligen Öffnungszeiten.