Eine unschöne Premiere steht am Sonntag, 06. November 2022, ins Haus: An diesem Tag entscheiden die Frankfurterinnen und Frankfurter in einem Bürgerentscheid darüber, ob Oberbürgermeister Peter Feldmann im Amt bleibt oder ob er seinen Hut nehmen muss. Um möglichst viele Menschen dazu zu bringen, ihre Stimme abzugeben, hat der Magistrat im gesamten Stadtgebiet an über 700 Stellen Informationsplakate aufhängen lassen.
Die Plakatkampagne soll verdeutlichen, dass es zwei Möglichkeiten gibt, sich an dem Bürgerentscheid zu beteiligen: So kann am Sonntag, 6. November, von 8 bis 18 Uhr im Abstimmungsraum, sozusagen dem klassischen Wahllokal, oder jederzeit vorab bereits per Brief abgestimmt werden. Briefabstimmung kann online unter frankfurt.de/briefabstimmungsunterlagen oder über die Nutzung des QR-Codes auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung beantragt werden. Ebenfalls ist es möglich, den Antrag auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung auszufüllen und postalisch zu versenden. Eine Beantragung ist aber auch per Fax und E-Mail möglich. Hierfür sind Name, Vorname, Anschrift sowie Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift notwendig. Briefabstimmung ist außerdem im Briefabstimmungsraum im Bürgeramt Sachsenhausen, Große Rittergasse 103, möglich: Dort können während der Öffnungszeiten Briefwahlabstimmungsunterlagen beantragt und mitgenommen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, in den eingerichteten Wahlkabinen bereits vor Ort abzustimmen und den Wahlbrief unmittelbar in die bereitgestellte Urne einzuwerfen.
Der Bürgerentscheid zur Abwahl des Oberbürgermeisters Peter Feldmann wurde erforderlich, weil die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main in ihrer 14. Sitzung gemäß § 55 Absatz 1 i. V. m. § 55 Absatz 2 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) bestimmt hat, dass ein Bürgerentscheid zur Abwahl des Oberbürgermeisters gemäß § 76 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) stattfinden soll. Der Grund hierfür: Der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann genießt das für die weitere Amtsausführung erforderliche Vertrauen nicht mehr.
Laut Wählerverzeichnis haben 512.541 Personen das Recht, ihre Stimme bei dem Bürgerentscheid abzugeben. Mindestens 30 Prozent dieser Stimmberechtigten müssten für die Abwahl stimmen, damit der Oberbürgermeister aus dem Amt scheidet. Das heißt: Es müssen nach derzeitigem Stand mindestens 153.763 Menschen ihre Stimme abgeben und für die Abwahl stimmen. Zu berücksichtigen ist, dass die Zahl der Stimmberechtigten noch vorläufig ist, da das Wählerverzeichnis noch bis zum Freitag vor dem Abstimmungstag aufgrund von beispielsweise Wegzügen und/oder Sterbefällen fortgeschrieben wird. Ob eine solche Wahlbeteiligung überhaupt erreicht werden kann, wird eine der spannendsten Fragen sein, die am 06. November beantwortet werden wird.
Wie viele Frankfurterinnen und Frankfurter tatsächlich ihr Votum zur vorzeitigen Beendigung der Amtszeit des Oberbürgermeisters abgeben, ist am Abstimmungstag ab 18 Uhr im Internet unter wahlen.frankfurt.de zu verfolgen.
Am Abstimmungssonntag werden dann rund 4600 Wahlhelferinnen und -helfer in ganz Frankfurt am Main in 376 allgemeinen Wahlvorständen in den Abstimmungsräumen sowie in 199 Briefwahlvorständen in der Messe tätig sein, um für den reibungslosen und rechtssicheren Ablauf der Abstimmung zu sorgen. Für die Aufwandsentschädigungen, die den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern gezahlt werden, rechnet der Magistrat mit einer Summe von insgesamt rund 230.000 Euro.
Grundsätzliche Informationen finden sich auch unter frankfurt.de/wahlen in der Rubrik „Bürgerentscheid“. Alternativ steht die Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen für Fragen rund um den Bürgerentscheid unter der Telefonnummer 069/212-40400 zur Verfügung.