Die sehr positive Entwicklung des Pandemiegeschehens sorgt jetzt in Frankfurt für einen weiteren großen Lockerungsschritt: Da die Sieben-Tage-Inzidenz in Frankfurt aktuell nur noch bei 25,8 (HSMI, Stand 11. Juni, 0 Uhr) liegt, entfällt ab dem morgigen Samstag, 12. Juni, entfällt die Pflicht, im Bereich des Anlagenrings, am Mainufer und in Einkaufsstraßen eine Maske zu tragen – allerdings nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann. Bislang galt in diesem Bereich der Innenstadt zwischen 8 und 22 Uhr eine Maskenpflicht. Bestehen bleibt dagegen das in der Allgemeinverfügung (gilt bis 20. Juni) geregelte Alkoholkonsumverbot auf den dort ausgewiesenen öffentlichen Plätzen, Orten und Anlagen. Dagegen ist der Ausschank auf Märkten ab Samstag wieder erlaubt. Auch das stadtweite Alkoholverkaufsverbot zwischen 24 Uhr und 6 Uhr wird ausgesetzt.
„Die Einschränkungen sind kein Selbstzweck“, erklären Oberbürgermeister Peter Feldmann und Gesundheitsdezernent Stefan Majer in einer gemeinsamen Erklärung. „Sie dienen dem Schutz der Bevölkerung und müssen das Infektionsgeschehen angemessen berücksichtigen. Im Herbst haben wir die Regeln angesichts dramatisch steigender Zahlen verschärfen müssen. Nun ist es an der Zeit, den Bürgerinnen und Bürgern möglichst viele Freiheiten zurückzugeben. Dennoch bitten wir Sie: Bleiben Sie umsichtig. Die Pandemie ist noch nicht vorbei.“
Feldmann sagt: „Wir haben den Frankfurterinnen und Frankfurtern in den vergangenen Monaten viel zugemutet. Hätte sich nicht die überwältigende Mehrheit an die teils sehr strengen Einschränkungen gehalten, würden wir heute nicht über Lockerungen reden. Die jetzt auf den Weg gebrachten Lockerungen sind nicht der Verdienst der Politik – sie sind der Verdienst der Frankfurterinnen und Frankfurter, die mit uns an einem Strang gezogen haben.“
Gesundheitsdezernent Stefan Majer fügt hinzu: „Auch wenn wir jetzt große Lockerungsschritte gehen, gelten nach wie vor die vom Land vorgegebenen Regeln. An den von uns ausgewiesenen Plätzen wird es weiterhin ein Alkoholkonsumverbot geben, das auch kontrolliert werden wird. Ich möchte außerdem alle, die vielleicht noch zögern, ermuntern, sich unbedingt impfen zu lassen. Jetzt mit der Freigabe der Priorisierung haben alle die Möglichkeit, sich zu registrieren und sich zeitnah impfen zu lassen. Eine möglichst hohe Immunisierung gibt uns die Möglichkeit, die Pandemie in Schach zu halten und bald weitere Öffnungsschritte zu gehen.“
Feldmann und Majer erinnerten daran, dass die Maske in vielen Bereichen Pflicht bliebe. Die Regelungen des Landes seien von der Lockerung in Frankfurt unberührt. So müsse nach wie vor in Geschäften sowie in Bussen und Bahnen ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auch an Haltestellen gelte die Maskenpflicht weiter.
„Wir müssen vorsichtig bleiben“, erklären die Magistratsvertreter. „In Innenräumen ist das Ansteckungsrisiko höher als im Freien. Gerade in Geschäften, wo in kurzer Zeit viele ein- und ausgehen, oder wenn man zum Beispiel in die Kneipe reinkommt, ist die Maske derzeit noch ein unverzichtbarer Schutz. Unter freiem Himmel muss die Maske dort getragen werden, wo es eng zugeht. Damit schützen Sie sich und andere.“
Eine Übersicht der gültigen Verordnungen des Landes sowie der wichtigsten bundeseinheitlichen Regelungen findet Ihr unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen