Über die geltenden Bestimmungen zum harten Lockdown haben wir Euch ja bereits HIER berichtet. Nun hat der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier die Regelungen für Weihnachten und Silvester noch einmal konkretisiert. Folgendes gilt in Hessen an den Feiertagen:
Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum
Für Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten gilt generell die derzeitige Regel auch an Weihnachten: höchstens fünf Personen aus zwei Hausständen.
Als Ausnahme gilt für die Zeit von Heiligabend, 24. Dezember, bis zum Zweiten Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember: Hier sind Treffen mit vier Personen, die über den eigenen Hausstand hinausgehen und dem engsten Familienkreis angehören, also in jedem Fall Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in grader Linie, Geschwister und deren Haushaltsangehörige, möglich; zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre. Das gilt auch, wenn dies mehr als zwei Hausstände sind oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.
Dringender Appell für Weihnachten zu Hause: Auch für private Feiern zu Hause wird die Einhaltung der oben genannten Regeln dringend empfohlen.
Ausgangsbeschränkungen in sogenannten Hotspots
Die nächtlichen Ausgangssperren beginnen am 24. Dezember erst ab 0 Uhr statt 21 Uhr. Am 25. und 26. Dezember beginnen die nächtlichen Ausgangssperren dagegen bereits um 22 Uhr.
Gottesdienste
Gottesdienste bleiben generell möglich. Es gelten die allgemeinen Regeln (Abstands- und Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung). Es gilt eine Anmeldeerfordernis zu den besonders gut besuchten Gottesdiensten an Heiligabend und an Weihnachten. Für diese Gottesdienste gilt besonders: Bitte kein gemeinsamer Gesang!
Silvester
An Silvester bleibt es bei den allgemeinen Regelungen für Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren.