Veranstaltungen
Der ultimative Event-Guide für die Metropolregion FrankfurtRheinMain
Dezember 2024
  • Mo
  • Di
  • Mi
  • Do
  • Fr
  • Sa
  • So
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 31
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Nach den Osterferien: So soll es in den Schulen und Kitas in Hessen weitergehen - UPDATE

16.04.2021 | 11:46 Uhr | Service
Nach den Osterferien: So soll es in den Schulen und Kitas in Hessen weitergehen - UPDATE

Update vom 16.04.2021: Aufgrund des aktualisierten Eskalationskonzepts des Landes Hessen, demzufolge Schulen bei einer über drei Tage anhaltenden 7-Tage-Inzidenz von über 200 in den Distanzunterricht gehen müssen, werden einige Schulen nach dem Ende der Osterferien keinen Präsenz- und/oder Wechselunterricht anbieten. Davon betroffen sind der Kreis Gießen (hier gibt es bis zunächst 23.4. Präsenzunterricht nur für Abschlussklassen), der Kreis Fulda (ebenfalls bis zum 23.4. ist der Präsenzunterricht mit Ausnahme von Abschlussklassen ausgesetzt), der Kreis Limburg-Weilburg (bis zunächst zum 30.4. gibt es Präsenzunterricht nur für Abschlussklassen und die Stufe Q2. Kinder, die einen Platz in der Notbetreuung in Anspruch nehmen, müssen 2mal pro Woche einen negativen Antigen-Test vorweisen), der Lahn-Dill-Kreis (hier gelten die Regelungen bis mindestens 6. Mai), der Vogelsbergkreis (auch hier wird der Präsenzunterricht bis auf weiteres ausgesetzt), der Kreis Hersfeld-Rotenburg (neben den Schulen, die nur für die Abschlussklassen geöffnet bleiben, werden auch alle Kitas geschlossen) und die Stadt Offenbach (hier gehen die Schulen wieder in den Distanzunterricht. Eine Notbetreuung soll angeboten werden).  

Achtung: Aufgrund der weiter steigenden Inzidenz könnten auch kurzfristig weitere Kreise von derartigen Regelungen betroffen sein. Wir werden dann diesen Artikel dementsprechend aktualisieren.

Ursprünglicher Artikel vom 13.04.2021: Am kommenden Montag geht auch in Hessen wieder die Schule los. Doch wie soll es weitergehen? Ist Präsenzunterricht möglich? Oder doch Wechselunterricht? Oder doch kompletter Distanzunterricht? Und wie sieht es mit den Kitas aus? Darüber hat heute das hessische Corona-Kabinett beraten. Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz haben die Ergebnisse dieser Beratungen auf einer gemeinsamen Pressekonferenz erläutert. Demnach soll es im Kern so bleiben, wie es vor Ostern war: Während die Abschlussklassen im Präsenzunterricht bleiben, gilt ansonsten weiterhin der Wechselunterricht (Klasse 1 – 6) und der Distanzunterricht für die Klassen 7 aufwärts. Die Prüfungen für das Landesabitur sollen wie geplant stattfinden.

Neu ist, dass es eine Testpflicht an den Schulen geben wird. Alle Lehrer*innen und Schüler*innen sollen demnach zwei Mal pro Woche getestet werden. Dafür seien genügend Selbsttests beschafft worden, verspricht Kultusminister Lorz. Die Pflicht zum Testen halte er für unumgänglich. Es können nur getestete Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen, eine Auflockerung der Maskenpflicht gibt es dabei nicht. An den Kitas besteht diese Pflicht nur für die Erzieher*innen, nicht aber für die Kinder. Des Weiteren wird es an den Kitas kein Betretungsverbot geben, sondern nur die Empfehlung, Kinder – wenn möglich – zu Hause zu betreuen.

Die Regelungen gelten für zunächst drei Wochen. Dann wird entschieden, wie es nach dem 9. Mai weitergeht.

Die Regelungen im Einzelnen:

Keine weiteren Öffnungen in den Schulen

Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 werden weiterhin im Wechselunterricht, die Jahrgänge ab Klasse 7 im Distanzunterricht und die Abschlussklassen im Präsenzunterricht beschult. Die Regelung gilt zunächst für vier Wochen, wobei bei einer sich bessernden Infektionslage selbstverständlich auch vorher neue Entscheidungen bzw. weitere Öffnungen möglich sind.

Teststrategie in Schulen

Ab dem 19. April gilt ein negatives Testergebnis der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können für den Nachweis zwischen dem kostenfreien Bürgertest außerhalb der Schule oder den ebenfalls kostenfreien Antigen-Selbsttests, welche den Schulen vom Land zur Verfügung gestellten wurden, wählen. Akzeptiert werden Nachweise, die mit zeitlichem Bezug auf den Beginn des jeweiligen Schultages nicht älter als 72 Stunden sind. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Test vorweisen können bzw. diesen nicht in der Schule machen, zu Hause im Distanzunterricht beschult werden. Schülerinnen und Schüler können durch ihre Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler durch sich selbst von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden.

Vorgehen bei den Abiturprüfungen und in den Kitas

Die Abiturprüfungen finden, wie bereits angekündigt, ganz regulär ab dem 21. April statt. Alle Prüflinge erhalten vor jeder Prüfung die Möglichkeit eines freiwilligen Selbsttests. Schülerinnen und Schüler, die diesen nicht machen möchten, können auch an der Prüfung teilnehmen. Sie müssen dann jedoch eine medizinische Maske tragen.

In den Kitas wird es weiterhin ein regelmäßiges Testangebot für Erzieherinnen und Erzieher geben. Die Kinder sind - anders als die Schülerinnen und Schüler - von Testungen weiter ausgenommen. Es gibt kein so genanntes Betretungsverbot für die Kitas, vielmehr gilt die Empfehlung, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Hinzu kommt ein besonderer Einrichtungsschutz, d.h. es wird ein individuelles Betretungsverbot für Kinder von engen Kontaktpersonen infizierter Personen ersten Grades geben, die einer Quarantäne unterliegen.

Anpassung des Eskalationskonzepts

Hessens Kabinett hat angesichts der aktuellen Lage auch das Eskalationskonzept nochmals angepasst. Jetzt ist es bereits ab einer Inzidenz von 100 – statt bislang ab 200 – möglich, weitere Maßnahmen vorzunehmen. Ausgangssperren können als „Ultima Ratio“ entsprechend der aktuellen Rechtsprechung in Betracht gezogen werden. Die hessische Landesregierung steht einer Änderung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes aufgeschlossen gegenüber. Über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes werde derzeit gesprochen, daher kann es noch dauern, bis dieses in Kraft ist. Dann würden auch die hessischen Regelungen angepasst.

Mehr News