Der Lockdown ist bei der gestrigen, sehr langwierigen Verhandlung von Bund und Ländern wie erwartet bis vorerst zum 28. März verlängert worden. Gleichzeitig wurden aber auch einige Öffnungsperspektiven beschlossen. Heute hat dann auch das hessische Corona-Kabinett getagt, um die gestrigen Beschlüsse für Hessen zu beraten. Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat nun bekannt gegeben, wie die Regelungen für Hessen in den kommenden Wochen aussehen werden. Für den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier steht bei den Beschlüssen ein Dreiklang im Zentrum, bestehend aus Vorsicht, Vertrauen und Verantwortung. Vorsicht deshalb, da aufgrund der wieder steigenden Fallzahlen und der sich ausbreitenden Mutanten eigentlich keine Öffnungen möglich sind. Gleichzeitig soll es aber auch mehr Vertrauen in die Bevölkerung geben – auch darauf, dass sich Jeder seiner Verantwortung sich selbst und seinen Mitmenschen gegenüber bewusst ist. Denn nur dann, wenn die Zahlen nicht noch sehr viel deutlicher steigen, können die Öffnungen, die für Hessen beschlossen wurden, auch längerfristig gelten.
Besonders freuen dürfen sich alle, die mal wieder in den Zoo oder ins Museum gehen wollten. Das ist in Kürze wieder möglich – nach Anmeldung und Angabe aller wichtigen Kontaktdaten. Voraussetzung für die Öffnungen der Institutionen ist zudem, dass der Inzidenzwert hessenweit zwischen 50 und 100 liegt. „Ich stehe mit den Museen, dem Institut für Stadtgeschichte und dem Zoo in engem Kontakt und wir prüfen derzeit, wie wir die zu erwartenden Vorgaben des Landes zeitnah umsetzen können. Es wird sicherlich nicht bei allen Häusern gleich schnell gelingen und auch Auswirkungen auf die verfügbaren Besucherkontingente haben, aber was zählt ist, dass die Kultur bei den Lockerungen berücksichtigt wurde. Wir haben gute und erprobte Hygienekonzepte und werden verantwortungsvoll mit der Situation umgehen“, sagt Kulturdezernentin Ina Hartwig. Wann die städtischen Museen, das Institut für Stadtgeschichte und der Zoo genau öffnen, ist in den nächsten Tagen den Homepages der Institutionen zu entnehmen. „Wir arbeiten mit Hockdruck an einem Eröffnungszenario und ich bin zuversichtlich, dass wir viele der Häuser in der kommenden Woche öffnen können“, sagt Hartwig.
Was sonst noch für Hessen beschlossen wurde und wie die Regelungen im Einzelnen aussehen, lest Ihr hier:
Die bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen bleiben bis zum 28. März bestehen.
Darüber hinaus wurden folgende Lockerungen ab dem 8. März vereinbart:
Private Treffen
Kontakte einzuschränken und zu verringern bleibt ein wichtiges Instrument, um die Pandemie einzugrenzen. Deshalb sind auch weiterhin Beschränkungen notwendig, auch wenn die pandemische Entwicklung Lockerungen zulässt. Entsprechend sind ab Montag Treffen von zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen möglich. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.
Einkaufen / Einzelhandel
Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhandlungen dürfen öffnen.
Alle weiteren Geschäfte dürfen „Click & Meet“ anbieten, also Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung. Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen: Eine Person je angefangener 40 qm Verkaufsfläche.
Sport und Freizeit
Freizeit- und Amateursport ist entsprechend der erweiterten Kontaktregeln möglich, also mit bis zu zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen.
Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen machen. Sportanlagen können vor Ort auch weiterhin geöffnet werden.
In Fitnessstudios kann – bei entsprechenden Hygienevorkehrungen – mit Einzelterminen trainiert werden. Erlaubt ist nur eine Person je 40 qm Trainingsfläche (Datenerfassung).
Freizeit und Kultur
Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen mit umfassendem Hygienekonzept öffnen. Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Dabei müssen die Kontaktdaten hinterlegt werden, um Kontakte nachverfolgen zu können.
Dienstleistungen / Körperpflege
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Dazu zählen Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung. Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.
Quarantäne
Nach einer positiven Selbsttestung muss sich der Getestete unmittelbar in Quarantäne begeben und zusätzlich einen PCR-Test durchführen.
Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Eine Verkürzung durch einen negativen Corona-Test ist nicht möglich.
Die Vorgaben gelten auch für geimpfte Personen.