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Neuer Anlauf für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Hessen

22.12.2018 | 13:34 Uhr | Shopping
Neuer Anlauf für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Hessen

(ffm) Die Koalitionäre der neuen hessischen Landesregierung aus CDU und Grünen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, für verkaufsoffene Sonntage in Zukunft Rechtssicherheit zu schaffen. Wirtschafts- und Ordnungsdezernent Markus Frank begrüßt dieses Vorhaben sehr: „Im Jahr 2006, als das Hessische Ladenöffnungsgesetz verabschiedet wurde, war es der Wille des Gesetzgebers, Genehmigungsregeln für jährlich bis zu vier verkaufsoffene Sonntage in das Ladenöffnungsgesetz zu schreiben. Letztlich führte aber der im Gesetz nicht weiter bestimmte beziehungsweise nicht klar definierte Anlassbezug dazu, dass verkaufsoffene Sonntage in den meisten Fällen gar nicht mehr rechtskonform möglich waren.“

„Es ist an der Zeit, hier Rechtssicherheit zu schaffen“, unterstreicht Stadtrat Frank. Denn dieses Thema werde von zahlreichen Wirtschaftsverbänden des Handels, der Unternehmer, der Akteure im Stadtmarketing und Vertreter der Städte und Gemeinden in Hessen seit etlichen Jahren als dringlich angesehen, sodass sie sich mehrfach auch an die Landesregierung wandten. Seit 2012 werden verkaufsoffene Sonntage in Hessen beklagt und immer wieder werden die Genehmigungen der Kommunen für verkaufsoffene Sonntage von Gerichten als rechtswidrig angesehen. Grund dafür sind die über die Jahre sehr restriktiven Kriterien, die die Rechtsprechung auf der Basis der derzeit geltenden Regeln im Hessischen Ladenöffnungsgesetz entwickelt hat. Für die meisten Kommunen ist dadurch eine rechtskonforme Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen unmöglich geworden. In der Folge dieser Unsicherheiten, die jeweils ein erhebliches wirtschaftliches Risiko und bei der üblicherweise kurzfristigen Absage auch Schaden für die Unternehmen des Einzelhandels bedeuteten, wurde in zahlreichen Kommunen gar nicht mehr der Versuch unternommen, verkaufsoffene Sonntage durchzuführen. Andere, die es im Interesse ihrer Innenstädte dennoch wagten, mussten damit rechnen, in den Fokus der Kläger zu geraten. Die Genehmigungspraxis in den Kommunen gestaltete sich unterschiedlich. Die Verbände kritisierten demnach auch die Ungleichbehandlung der Kommunen, die sie als Wettbewerbsverzerrung wahrgenommen haben. Sie begründeten ihren von Stadtrat Frank unterstützten Vorstoß an die Hessische Landesregierung auch damit, dass in Zeiten eines prosperierenden Online-Handels, in denen erheblich mehr Engagement zum Erhalt der Innenstädte notwendig sei als je zuvor, alle Möglichkeiten ergriffen werden müssten, um die Attraktivität der Innenstädte und Ortsteilzentren zu steigern und führten aus: „Verkaufsoffene Sonntage haben sich als erfolgreiches Instrument für den Einzelhandel erwiesen“.

„Ich bin mir sicher, dass unsere neue Landesregierung zeitnah praktikable und transparente Regelungen schaffen wird, die rechtssichere Entscheidungen der Kommunen für die Durchführung verkaufsoffener Sonntage ermöglichen“, zeigte sich Stadtrat Frank optimistisch bei der Lektüre des neuen Koalitionsvertrages.

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