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Sturmwarnung: Zoo und Palmengarten bleiben geschlossen

16.02.2022 | 18:19 Uhr | Service
Sturmwarnung: Zoo und Palmengarten bleiben geschlossen

Es wird stürmisch in ganz Hessen. Auch für Frankfurt hat der Deutsche Wetterdienst für Donnerstag, 17. Februar, Sturmböen der Stärken 10 bis 12 angekündigt. Das kann zu Gefahrensituationen durch Astbrüche und umstürzende Bäume führen. Daher sollten Spaziergänge im Stadtwald, in Parks und anderen Grünanlagen vermieden werden. Auch Friedhofsbesuche sollten möglichst auf andere Tage verschoben werden.

Zudem hat sich die Palmengarten-Leitung zum Schutz der Besucherinnen und Besucher dazu entschieden, den Garten am Donnerstag geschlossen zu halten. Im Laufe des Tages soll dann darüber entschieden werden, ob der Garten am Freitag wieder für Publikum geöffnet werden kann.

Auch der Zoo wird aufgrund der aktuellen Unwetterwarnung für Frankfurt am Donnerstag ganztägig geschlossen bleiben. Sofern sich die Wetterlage wieder normalisiert, öffnet der Zoo aber schon am Freitag, 18. Februar, regulär seine Pforten für Besucherinnen und Besucher.

Regeln für die Schulen

Generell hält das Land Hessen am Präsenzunterricht fest. Bei extremen Witterungsverhältnissen wie denen, die für Donnerstag (und eventuell auch Freitag) angekündigt sind, entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule auf den üblichen Kommunikationswegen informiert werden. Die Eltern sollten sich daher ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse informieren und dann abwägend entscheiden.

Falls die Sicherheit des Schulweges nicht mehr gewährleistet werden kann, unterstützt das Hessische Kultusministerium alle Schulleitungen darüber hinaus in ihrer Entscheidung, möglichst in Absprache mit den Schulträgern den Präsenz-Schulbetrieb am Donnerstag bzw. Freitag ausfallen zu lassen. Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege vor Ort weitergegeben. Wenn möglich werden die Schulen dann alternative digitale Unterrichtsformen anbieten.

Sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände entsteht (z.B. durch umfallende Bäume, schwere Schäden am Gebäude), würde der Schulträger (Stadt, Landkreis) eine etwaige Schulschließung vornehmen.

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