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Wählen in Frankfurt – Was Ihr zur Bundestagswahl am 26. September 2021 wissen müsst

22.09.2021 | 13:51 Uhr | Service
Wählen in Frankfurt – Was Ihr zur Bundestagswahl am 26. September 2021 wissen müsst

Am kommenden Sonntag wird in Deutschland gewählt. Es ist eine wichtige Wahl, bei der für Viele allerdings noch einige Fragen offen sind. Wen Ihr wählen sollt, das müsst Ihr natürlich selbst entscheiden. Wie Ihr wählen könnt, da können wir Euch noch einige Hilfestellungen leisten. Hier findet Ihr eine Übersicht mit allen wichtigen Infos zu den Wahlen:

Wahlsystem und Wahlberechtigung

Zuerst noch einmal kurz, was gewählt wird und wer wahlberechtigt ist: Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerinnen und Wähler haben hierbei zwei Stimmen. Eine „Erststimme“, die über den Einzug einer Direktkandidatin oder eines Direktkandidaten entscheidet und eine „Zweitstimme“, die über die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber bestimmt, die über die Landesliste einer Partei in das Parlament gewählt werden. Sie ist die maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich gewöhnlich aufgehalten haben oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Bei diesem Personenkreis handelt es sich um sogenannte Auslandsdeutsche. Insgesamt wurden in Frankfurt am Main auf Antrag 3000 Auslandsdeutsche in das Wählerverzeichnis eingetragen, das entspricht einem Plus von 392 Personen gegenüber der Bundestagswahl 2017.

Die Zahl der Wahlberechtigten in den beiden Frankfurter Wahlkreisen 182 – Frankfurt am Main I und 183 – Frankfurt am Main II beträgt insgesamt rund 428.500 (Stand: 21. September 2021). Bis zum Wahltag ist diese Zahl vorläufig, da sich noch Veränderungen durch die Fortschreibung des Wählerverzeichnisses ergeben. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2017 wurden 423.717 Wahlberechtigte verzeichnet.

Kreiswahlvorschläge und Landesliste

Für die bevorstehende Wahl in den beiden Frankfurter Bundestagswahlkreisen 182 und 183 stellen sich insgesamt zehn beziehungsweise neun Direktkandidatinnen und Direktkandidaten zur Wahl. Im Vergleich zur letzten Bundestagswahl sind das jeweils eine Direktkandidatin beziehungsweise ein Direktkandidat weniger. In 2017 ging das Direktmandat des Wahlkreises 182 mit einem Stimmenvorsprung von 4959 Stimmen an Matthias Zimmer sowie im Wahlkreis 183 mit einem Stimmenvorsprung von 10981 Stimmen an Bettina Wiesmann (beide CDU).

Die Landesliste beinhaltet insgesamt 23 Parteien. Das sind fünf Wahlvorschläge mehr als bei der Bundestagswahl 2017.

Wählen gehen auch ohne Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen sind mittlerweile alle versandt. Zur Wahl in den Wahllokalen, die am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sind, sollte die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Dadurch wird das Verfahren der Stimmabgabe erleichtert und beschleunigt. Auf der Wahlbenachrichtigung befinden sich unter anderem der zutreffende Wahlbezirk sowie die Adresse des Wahllokals.

Wahlberechtigte, die die Benachrichtigung verlegt oder vergessen haben, können trotzdem wählen, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen. Sie müssen sich im Wahllokal gegenüber dem Wahlvorstand mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Ausweisdokument ausweisen.

Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, können durch Briefwahl wählen oder, unter Vorlage des Wahlscheins, in einem beliebigen Wahlraum ihres Wahlkreises ihre Stimme abgeben. Sind die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen, kann bis Samstag, 25. September 2021, 12 Uhr, Ersatz im Briefwahllokal Innenstadt, Lange Straße 25 - 27 ausgestellt werden.

Barrierefreie Wahllokale

97 Prozent der insgesamt 376 Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Ob ein Wahllokal einen barrierefreien Zugang hat, kann dem Piktogramm auf der Wahlbenachrichtigung entnommen oder bei der Geschäftsstelle Wahlen unter der Hotline 069/212-40400 nachgefragt werden.

Repräsentative Wahlstatistik

Neun Wahlbezirke (darunter vier Briefwahlbezirke) sind Repräsentativ-Wahlbezirke und damit die Grundlage für die repräsentative Wahlstatistik. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wahlstatistikgesetz. In diesen Wahlbezirken wird mit Stimmzetteln gewählt, die in der rechten oberen Ecke mit verschiedenen Buchstabenaufdrucken – das Geschlecht und das Alter betreffend – versehen sind. Die Buchstabenaufdrucke finden sich auch auf der Wahlbenachrichtigung.

Die Wählerinnen und Wähler werden über die besondere Art der Stimmabgabe durch ein gelbes Plakat unterrichtet, das im Wahllokal an gut sichtbarer Stelle aufgehängt ist. Die Gruppen und Wahlbezirke sind so gewählt, dass das Wahlgeheimnis stets gewahrt bleibt.

Ausgestellte Briefwahlunterlagen - Rekordergebnis

Bis Dienstag, 21. September 2021, wurden 172.148 Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl ausgestellt. Das sind rund 40 Prozent der vorläufigen Frankfurter Wahlberechtigten. Bei der Bundestagswahl 2017 hatten bis zum Ende der Antragsfrist 101.580 beziehungsweise 23,9 Prozent der Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen erhalten. Damit hat sich die bereits zu Beginn der Briefwahl am 16. August 2021 prognostizierte Annahme der Frankfurter Wahlbehörde einer sehr hohen Briefwahlbeteiligung mehr als bestätigt. Noch nie gab es in Frankfurt am Main bei einer Wahl so viele ausgestellte Briefwahlunterlagen.

Empfehlung: Briefwahlunterlagen ab sofort persönlich abholen oder vor Ort im Briefwahllokal wählen

Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr ist der späteste Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Briefwahllokale, Innenstadt, Lange Straße 25 - 27 und das Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14, geöffnet.

Öffnungszeiten der beiden Briefwahllokale Innenstadt und Bürgeramt Höchst:

Mittwoch, 22. September 2021            7.30 bis 15 Uhr

Donnerstag, 23. September 2021      10 bis 18 Uhr

Freitag, 24.September 2021                7.30 bis 18 Uhr

Samstag, 25. September 2021             8 bis 12 Uhr

(Hinweis: nur Briefwahllokal Innenstadt, Lange Straße 25 - 27 – nur Ersatzunterlagen – keine Neuausstellung mehr möglich!)

Die Stadt Frankfurt am Main empfiehlt aufgrund der knappen Zeit bis zum Wahltag in Verbindung mit den Postlaufzeiten, ab sofort Briefwahl persönlich in den Briefwahllokalen zu beantragen. Hier besteht die Möglichkeit vor Ort zu wählen oder die Briefwahlunterlagen mitzunehmen.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag, 15 Uhr im Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3, Eingang Lange Straße, 60313 Frankfurt am Main, ausgegeben. Betroffene melden Sie dafür bitte an der Wahlhotline 069/212-40400.

Die Stimmen der Briefwahl dürfen nur gezählt werden, wenn der rote Wahlbrief bis spätestens zum Wahltag, dem 26. September 2021, 18 Uhr bei der Wahlbehörde eingegangen ist. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir dringend, den roten Wahlbrief so schnell als möglich an die Frankfurter Wahlbehörde zurückzuschicken. Mit dem Postdienstleister wurde eine Sonderleerung der gelben Briefkästen am Samstag, 25.September 2021, ab 13 Uhr vereinbart.

Sie können den Wahlbrief auch direkt beim Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Briefwahllokal Innenstadt, Lange Straße 25 - 27 oder im Zentralen Bürgeramt, Zeil 3, Eingang Lange Straße oder im Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14 abgegeben bzw. die entsprechenden Hausbriefkästen nutzen.

Für nicht erhaltene Briefwahlunterlagen besteht die Möglichkeit, Ersatzunterlagen zu beantragen. In diesem Fall können während der oben genannten Öffnungszeiten Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Diese können zusätzlich auch am Samstag, 25. September 2021 – allerdings nur im Briefwahllokal Innenstadt – von 8 bis 12 Uhr – beantragt werden (Hinweis: keine Neuausstellung!).

Wichtige Informationen rund um die Briefwahl können der Internetseite unter www.frankfurt.de/briefwahl entnommen werden.

Corona-Schutzmaßnahmen

Um die Wahl im Wahllokal so sicher wie möglich zu machen, wurden in enger Abstimmung mit dem städtischen Gesundheitsamt Hygiene- und Schutzkonzepte erstellt. Die Gesundheit der Wählerinnen und Wähler sowie aller Wahlhelfenden stehen an erster Stelle. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen hat alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um eine Gesundheitsgefährdung aller Wählerinnen und Wähler sowie der ehrenamtlichen Wahlvorstände und anderer Personen möglichst auszuschließen. So werden alle Wahl- und Briefwahlvorstände mit den notwendigen Hygieneartikeln ausgestattet. Insgesamt werden rund 5500 FFP2-Masken, circa 62.000 chirurgische Masken, circa 29.000 Flächendesinfektionstücher, circa 350 Liter Händedesinfektionsmittel, circa 20.000 Meter Abstandsklebeband sowie je nach Größe des Wahllokals, Spuckschutzwände zur pandemiegerechten Ausstattung zur Verfügung gestellt. In den Wahllokalen sowie bei der zentralen Auszählung der Briefwahl in der Messehalle 3 der Messe Frankfurt ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes grundsätzlich verpflichtend.

Die Frankfurter Wahlbehörde bittet alle Wahlberechtigten, die ihre Stimmen im Wahllokal abgeben möchten, einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels mitzubringen, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Für Fragen rund um die Bundestagswahl steht das Bürgeramt, Statistik und Wahlen unter der

                        Hotline Wahlen 069/212-40400 oder

                        per E-Mail an wahlamt.info@stadt-frankfurt.de

gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen sind ebenso im Internet unter www.frankfurt.de/wahlen abrufbar.

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